Lebenslange Unfallrente
Wenn ein Unfall innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 50% (gemäß Gliedertaxe) führt, wird die vereinbarte monatliche Unfallrente in voller Höhe lebenslang gezahlt. Sie kann zusätzlich zur Invaliditäts-Leistung abgeschlossen werden. Mit der Kombination beider Leistungen können im Invaliditätsfall sowohl behindertengerechte Umbaumaßnahmen im Haus als auch der Lebensunterhalt finanziert werden.
Krankenhaustagegeld
Bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt wird für jeden Kalendertag in vollstationärer Behandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld meist bis zu zwei Jahre gezahlt. Ist zusätzlich ein Genesungsgeld vereinbart, wird im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Tagen, längstens meist für 100 Tage, ein Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Todesfall-Leistung
Bei Tod infolge eines Unfalls steht den Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme zur Verfügung. Sie wird dann fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls stirbt.
Kosmetische Operationen - beitragsfrei
Wenn auch nach Abschluss einer unfallbedingten Heilbehandlung das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt ist, werden die Kosten für eine kosmetische Operation bis 6.000 Euro beitragsfrei übernommen.
Weitere Deckungserweiterungen sind oft beitragsfrei enthalten.
Details finden Sie im Unfallversicherung Vergleich. Unser CP-Sondertarif ist extrem günstig und bietet trotzdem viele wichtige und wertvolle beitragsfreie Deckungserweiterungen.
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